
Wer die Schlüssel vorher dem Käufer überläßt, läuft Gefahr, die Kontrolle über die Geschehnisse in seiner Immobilie zu verlieren
Der Verkaufsvorgang beim Immobilienverkauf dauert einige Wochen, in der der Käufer weder umbauen, noch modernisieren oder seine neue Küche planen kann. Da ist es verständlich, wenn der Käufer vorab schon mal den Schlüssel möchte.
Der Übergang von Rechten und Lasten (Pflichten) wird beim Verkauf einer Immobilie zu einem Zeitpunkt nach der Kaufpreiszahlung festgelegt. Dieser Zeitpunkt steht entweder im Kaufvertrag, wenn der Ablauf frühzeitig planbar ist, oder der Zeitpunkt ergibt sich durch die Mitteilung des Notars, dass der Kaufpreis beim Verkäufer eingetroffen ist und das Objekt übergeben werden kann.
Die Schlüsselübergabe ist fast der letzte Akt im Kaufvorgang. Es werden meist die vorhandenen Gebäudeunterlagen mit übergeben und ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem auch die Zählerstände eingetragen werden.
Den Käufer drängt die Zeit
Oftmals ist für den Käufer die Zeit knapp. Die alte Wohnsituation hat durch Kündigung, Vermietung oder Verkauf ein zeitlich absehbares Ende, das neue Objekt soll renoviert werden, Handwerker sollen kommen und die neue Küche mit Lieferfrist 6 Wochen ist noch nicht einmal geplant.
Das Notare jedoch dringend davon abraten, den Schlüssel vorher zu übergeben, hat gute Gründe. Kommt der Verkauf, aus welchen Gründen auch immer, abschließend nicht zu Stande, sind die Veränderungen im Gebäude und die begonnenen Umbauten dennoch vorhanden. Ein schönes Einfamilienhaus ist dann schnell eine Baustelle ohne Fenster, Heizung oder Dach. Der bisherige Eigentümer haftet nicht nur weiterhin gegenüber Dritten, zu seinen Lasten gehen auch alle Schäden am Gebäude, wie z.B. angebohrte oder eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen.
Gelegentlich fällt dem Käufer bei genauster Betrachtung seiner bald erworbenen Immobilie auch etwas zu Zuständen oder Eigenschaften auf, was ihm zuvor bei der Besichtigung entgangen war. Das kann Probleme auslösen, auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben wurde. Sicherlich kann der Verkäufer oder der Makler den Käufer vorab zum Messen und Planen, oder zur Einholung von Handwerkerangeboten temporär und in seiner Anwesenheit ins Kaufobjekt lassen, doch den Schlüssel sollte er dabei besser behalten.